Die Stadt Eppstein ist durch die Eingemeindung von vier ehemals eigenständigen Gemeinden von einer starken Zergliederung gekennzeichnet und verfügt aktuell über vier Verwaltungsstandorte. Das Rathaus ist derzeit auf zwei Standorte aufgeteilt (Rathaus I und Rathaus II), welche zukünftig zusammengeführt werden sollen. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden bereits Standorte für einen Rathausneubau sowie Varianten zur Gestaltung einer neuen Ortsmitte Vockenhausen untersucht.
Derzeit klärt PROPROJEKT in einem ersten Schritt („Projektinitiierung“) im Rahmen einer Projektentwicklungsstudie zunächst die Anforderungen der Stadt Eppstein und der Bürger an das Vorhaben und bestimmt unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen – unter anderem der zur Verfügung stehenden Fläche – die Struktur des Projekts.
Ziel ist ein hinsichtlich aller städtebaulicher, ökonomischer, rechtlicher (öffentlich-rechtlich, Baurecht, Vertragsrecht, Vergaberecht) und sonstiger projektrelevanter Fragestellungen geprüfter und abgestimmter Projektrahmen mit einer klaren und verbindlichen Aufbau- und Ablauforganisation, der den Entscheidungsträger:innen der Gemeinde Eppstein als Entscheidungsgrundlage über die Umsetzung des Projekts vorgelegt werden kann.
Stadt Eppstein