Bau / Stadt

Pro­jek­ti­n­i­ti­ie­rung neue Orts­mitte Epp­stein-Vocken­hau­sen

Neue Ortsmitte Eppstein 01
Art
Bau, Stadt
Zeit
2020—2021
Ort
Eppstein
Kunde
Stadt Eppstein

Die Stadt Epp­stein ist durch die Ein­ge­mein­dung von vier ehe­mals eigen­stän­di­gen Gemein­den von einer star­ken Zer­glie­de­rung gekenn­zeich­net und ver­fügt aktu­ell über vier Ver­wal­tungs­stand­orte. Das Rat­haus ist der­zeit auf zwei Stand­orte auf­ge­teilt (Rat­haus I und Rat­haus II), welche zukünf­tig zusam­men­ge­führt werden sollen. Im Rahmen einer Mach­bar­keits­s­tu­die wurden bereits Stand­orte für einen Rat­haus­neu­bau sowie Vari­a­n­ten zur Gestal­tung einer neuen Orts­mitte Vocken­hau­sen unter­sucht.

Neue Ortsmitte Eppstein 02
© Stadt Eppstein

Der­zeit klärt PRO­PRO­JEKT in einem ersten Schritt („Pro­jek­ti­n­i­ti­ie­rung“) im Rahmen einer Pro­jekt­ent­wick­lungs­stu­die zunächst die Anfor­de­run­gen der Stadt Epp­stein und der Bürger an das Vor­ha­ben und bestimmt unter Berück­sich­ti­gung der Rah­men­be­din­gun­gen – unter ande­rem der zur Ver­fü­gung ste­hen­den Fläche – die Struk­tur des Pro­jekts.
Ziel ist ein hin­sicht­lich aller städ­te­bau­li­cher, öko­no­mi­scher, recht­li­cher (öffent­lich-recht­lich, Bau­recht, Ver­trags­recht, Ver­ga­be­recht) und sons­ti­ger pro­jek­tre­le­van­ter Fra­ge­stel­lun­gen geprüf­ter und abge­stimm­ter Pro­jek­t­rah­men mit einer klaren und ver­bind­li­chen Aufbau- und Ablau­f­or­ga­ni­sa­tion, der den Ent­schei­dungs­trä­ger:innen der Gemeinde Epp­stein als Ent­schei­dungs­grund­lage über die Umset­zung des Pro­jekts vor­ge­legt werden kann.

Leistungen

  • Pro­jek­ti­n­i­ti­ie­rung
  • Anfor­de­rungs­ma­na­ge­ment
  • Koor­di­na­tion und Her­bei­füh­rung von Ent­schei­dun­gen

Credits / Titelbild

Stadt Epp­stein